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Kosten

Was kostet eine Sitzung?

Ich arbeite in privater Praxis. Das bedeutet: Sie zahlen meine Leistungen selbst oder können – je nach Versicherung – eine Erstattung erhalten. Die Details besprechen wir im Erstgespräch.

Selbstzahler*innen – Vorteile & Rahmenbedingungen

Gestalttherapie als Verfahren der Psychotherapie gehört in Deutschland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie die Kosten selbst tragen, ergeben sich jedoch auch einige Vorteile:

  • Schnelle Terminvergabe – keine monatelangen Wartezeiten
  • Keine Diagnose nötig – der Therapieprozess ist auch ohne krankheitswertige Diagnose möglich
  • Keine Einträge in Krankenakten – relevant z. B. bei Verbeamtung oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gestaltungsfreiheit – Sitzungen können inhaltlich und zeitlich individuell vereinbart werden
  • Keine Antragsverfahren – Sie entscheiden selbstbestimmt über Form und Dauer der Begleitung

Das Honorar stimme ich im Erstgespräch transparent mit Ihnen ab.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert sind oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, besteht häufig die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Fragen Sie dort konkret nach: „Werden Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie (HeilprG) übernommen – insbesondere Gestalttherapie?“ Ist dies der Fall, können Sie meine Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt dann je nach Tarif individuell.

Gesetzliche Krankenkassen – Hinweis zur Kostenübernahme

Leider werden die Kosten für Gestalttherapie von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht übernommen. Anders als in der Schweiz oder in Österreich zählt Gestalttherapie hierzulande nicht zu den kassenfinanzierten psychotherapeutischen Verfahren. Außerdem gilt: Gesetzliche Kassen übernehmen psychotherapeutische Leistungen nur bei nachgewiesener seelischer Erkrankung – und nur im Rahmen von Kassenzulassung und Antragsverfahren. Wenn Sie auf Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an eine Therapeutin oder einen Therapeuten mit Kassenzulassung. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen bei der Suche.

Steuerliche Absetzbarkeit

Coaching und Supervision gelten in vielen Fällen als berufliche Fortbildungskosten und sind steuerlich absetzbar. Bitte sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.

Kontakt für Rückfragen

Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung haben, melden Sie sich gerne.

E-Mail: kontakt@jan-claas-beermann.de
Telefon: +49 (0)163 17 68 086