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Kosten

Selbstzahler

Gestalttherapie als Fachrichtung der Psychotherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für eine Gestalttherapie tragen Sie selbst oder Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten. Gestaltcoaching und Gestaltsupervision sind als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar.

Vorteile für Selbstzahler*innen bei Gestalttherapie:

  • ein Therapieplatz kann zeitnah angeboten werden, lange Wartezeiten entfallen in der Regel
  • eine seelische Krankheit gemäß der Diagnosekriterien ICD-11 muss nicht zwingend vorliegen
  • ein Eintrag in die Krankenakte entfällt – relevant bei bevorstehender Verbeamtung
    oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung
  • kein Beantragungsverfahren bei der Krankenkasse
  • aktive und selbstbestimmte Rolle bei der Entscheidung für den psychotherapeutischen Prozess
  • die Sitzungen können zeitlich und inhaltlich individuell gestaltet und genau den Bedürfnissen angepasst werden

Mein Honorar vereinbaren wir im Erstgespräch.

Private Krankenkassen

Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für eine Gestalttherapie (teilweise oder vollständig) erstattet werden.

Fragen Sie am besten ganz konkret bei Ihrer Versicherung danach, ob die Kosten für Gestalttherapie als Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie (HeilprG) übernommen werden und in welchem Umfang.

Ist dies der Fall, können Sie die von mir ausgestellten Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen und bekommen die Kosten erstattet.

Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie auf die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse angewiesen sind, kann ich Ihnen leider keinen Therapieplatz anbieten. Meine Klient*innen zahlen entweder selbst oder bekommen die Therapiekosten von ihrer privaten Versicherung erstattet.

In Deutschland werden psychotherapeutische Leistungen nur eingeschränkt von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Anders als zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich gehört Gestalttherapie als Fachrichtung der Psychotherapie in Deutschland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Außerdem müssen Sie beachten, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen nur dann für Therapiestunden zahlen, wenn eine seelische Krankheit nachgewiesen wird, die in Ihrer Krankenakte aufgeführt wird.

Wenn Sie die Therapiekosten nicht zahlen können oder möchten, wenden Sie sich bitte an einen Therapeuten, der eine Kassenzulassung besitzt und dessen Therapieangebot von den gesetzlichen Kassen übernommen wird.

Kontaktdaten von Psychotherapeut*innen, die eine Kassenzulassung besitzen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.